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Dienstleistungen

01. Familienrecht

Familienrecht

Das Familienrecht umfasst einige der sensibelsten Bereiche unseres Lebens. Ob Trennung, Scheidung, Unterhalt oder Sorge- und Umgangsrecht – hier geht es nicht nur um Paragrafen, sondern um Menschen, Beziehungen und oft auch um Kinder. Als Fachanwältin für Familienrecht stehe ich Ihnen in diesen herausfordernden Situationen mit Fachwissen, Einfühlungsvermögen und Durchsetzungskraft zur Seite.

1. Trennung und Scheidung

Eine Trennung wirft viele rechtliche und organisatorische Fragen auf. Ich begleite Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess – von der ersten Beratung bis zum rechtskräftigen Scheidungsbeschluss:

  • Einleitung und Durchführung des Scheidungsverfahrens

  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen

  • Versorgungsausgleich

  • Vermögensauseinandersetzung und Zugewinnausgleich

Ob Kindesunterhalt, Trennungs- sowie nachehelicher Unterhalt  – ich berate Sie individuell, verständlich und stets mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung:

  • Berechnung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen

  • Abwehr unberechtigter Forderungen

  • Änderung von Unterhaltstiteln bei veränderten Lebensverhältnissen

Im Mittelpunkt steht immer das Wohl des Kindes. Ich setze mich engagiert dafür ein, tragfähige Lösungen im Interesse aller Beteiligten zu finden:

  • Regelung der elterlichen Sorge

  • Gestaltung des Umgangsrechts, auch Abänderung bestehender Umgangsreglungen

  • Beratung bei Alleinsorge oder gemeinsamer Sorge

  • Vertretung in gerichtlichen Sorgerechtsverfahren

4. Eheverträge und Partnerschaftsverträge

Vorsorge schafft Klarheit – nicht nur im Konfliktfall, sondern auch als Ausdruck gegenseitigen Respekts. Ich helfe Ihnen bei:

  • Erstellung und rechtssicheren Gestaltung von Eheverträgen

  • Verträgen für nichteheliche Lebensgemeinschaften oder eingetragene Partnerschaften

  • Regelungen zu Güterstand, Unterhalt und Vermögensverteilung

In Fällen von häuslicher Gewalt oder Bedrohung stehe ich Ihnen entschlossen zur Seite:

  • Beantragung von Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz

  • Kontakt- und Näherungsverbote

  • Durchsetzung einstweiliger gerichtlicher Maßnahmen

6. Versorgungsausgleich

  • Abänderung des Versorgungsausgleichs nach dem der frühere Partner verstorben ist

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