
Kosten
Die Kosten für anwaltliche Dienstleistungen richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder können individuell im Rahmen einer Honorarvereinbarung festgelegt werden. Dabei ist zu beachten, dass sich der genaue Aufwand und die Höhe der Gebühren stets nach Art und Umfang des jeweiligen Mandats richten.
Je nach Komplexität des Falls, dem erforderlichen Zeitaufwand sowie dem Streit- oder Gegenstandswert können die Kosten variieren. Transparenz und Fairness stehen bei uns an erster Stelle – deshalb besprechen wir mögliche Gebühren und entstehende Kosten bereits im Rahmen des Erstgesprächs sofern möglich mit Ihnen.
In bestimmten Fällen kann auch eine Abrechnung über eine bestehende Rechtsschutzversicherung möglich sein. Gerne prüfen wir für Sie die Kostenübernahme.
Honorar
Erstkonsultation
Ein Erstberatungsgespräch kostet maximal 190 EUR netto je nach Dauer, Aufwand, Schwierigkeit und finanziellem Umfang der Angelegenheit.
Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, rechnen wir selbstverständlich über diese ab. Sie müssen dann nur den vereinbarten Eigenanteil selbst zahlen.Übrigens übernehmen die meisten Rechtsschutzversicherungen die Kosten für ein Beratungsgespräch in Familien- und Erbrechtsangelegenheiten ohne Selbstbeteiligung.
Prozesskostenhilfe
Bei Vorliegen der Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe. Den Antrag stellen wir für Sie.